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Robin Services GmbH

Schadstoffsanierung

Sicherheit beginnt mit dem richtigen Umgang. Schadstoffbelastete Baustoffe stellen besondere Anforderungen an Planung, Schutzmaßnahmen, Rückbau und Entsorgung.

Arbeitssicherheit an erster Stelle

Schutzmaßnahmen werden vor Beginn festgelegt und während der gesamten Maßnahme eingehalten.

Behördlich anerkannte Sachkunde

Lehrgänge nach TRGS 519, anerkannt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Geregelte Entsorgung

Materialien werden entsprechend ihrer Einstufung getrennt, verpackt und entsorgt.

Nachvollziehbare Dokumentation

Abstimmung auf Grundlage vorhandener Gutachten und Untersuchungsergebnisse.

Leistungsspektrum

Diese Schadstoffe bearbeiten wir

Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere die folgenden Bereiche.

Asbest

Asbesthaltige Materialien

Fachgerechter Rückbau und Sanierung asbesthaltiger Materialien unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Sicherheitsanforderungen.

Grundlage: TRGS 519

KMF

Künstliche Mineralfasern

Sanierung und fachgerechter Rückbau von Bereichen mit belasteten Mineralfaserdämmstoffen, beispielsweise älteren Dämmmaterialien.

Grundlage: TRGS 521

PCB

Polychlorierte Biphenyle

Unterstützung bei Rückbau- und Sanierungsarbeiten in Bereichen mit PCB-belasteten Baustoffen und Bauteilen.

Grundlage: TRGS 524

PAK

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Fachgerechter Umgang mit PAK-belasteten Materialien, beispielsweise bestimmten alten Bodenaufbauten, Klebstoffen oder teerhaltigen Baustoffen.

Grundlage: TRGS 524

Weitere

Schadstoffbelastete Baustoffe

Rückbau und Sanierung weiterer belasteter Materialien nach vorheriger Bewertung und entsprechender Projektplanung.

Grundlage: nach Gutachten

Unser Vorgehen

Von der Bestandsaufnahme bis zur sauberen Übergabe

Fünf klar getrennte Schritte, die jederzeit nachvollziehbar bleiben.

01

Bestandsaufnahme

Wir betrachten die örtlichen Gegebenheiten und klären die Anforderungen des Projekts.

02

Planung

Auf Grundlage vorhandener Gutachten und Untersuchungsergebnisse werden die notwendigen Arbeitsschritte abgestimmt.

03

Fachgerechter Rückbau

Die betroffenen Materialien werden kontrolliert und unter geeigneten Schutzmaßnahmen bearbeitet bzw. zurückgebaut.

04

Entsorgung

Anfallende Materialien werden entsprechend ihrer Einstufung getrennt, verpackt und einer geeigneten Entsorgung zugeführt.

05

Saubere Übergabe

Nach Abschluss der Arbeiten werden die betroffenen Bereiche gereinigt und für die nächsten Arbeitsschritte vorbereitet.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Brauche ich vorab ein Schadstoffgutachten?

In der Regel ja. Art, Umfang und Einstufung der Belastung ergeben sich aus einem Gutachten bzw. aus Untersuchungsergebnissen. Auf dieser Grundlage stimmen wir die notwendigen Arbeitsschritte, Schutzmaßnahmen und die Entsorgung mit Ihnen ab. Liegt noch kein Gutachten vor, sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen das Vorgehen.

Was bedeutet TRGS 519?

Die TRGS 519 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sie regelt unter anderem, welche Sachkunde die verantwortlichen Personen nachweisen müssen. Unsere Bauleiter verfügen über entsprechende, behördlich anerkannte Sachkundenachweise.

Wie werden belastete Materialien entsorgt?

Anfallende Materialien werden entsprechend ihrer Einstufung getrennt, verpackt und einer geeigneten Entsorgung zugeführt. Der Ablauf wird vorab festgelegt und dokumentiert.

Übernehmen Sie auch die Reinigung danach?

Ja. Nach Abschluss der Arbeiten werden die betroffenen Bereiche gereinigt und für die nächsten Arbeitsschritte vorbereitet. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die komplette Feinreinigung.

Arbeiten Sie auch für Privatkunden?

Ja. Wir arbeiten für Privatkunden, Unternehmen, Hausverwaltungen, Bauunternehmen und weitere Auftraggeber – bei Projekten unterschiedlichster Größe.